Herr Wolfgang Lambertz ist seit 2018 Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem.
Die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister beträgt nach § 52 der reinland-pfälzischen
Gemeindeordnung acht Jahre.
Die Beigeordneten vertreten den Bürgermeister im Verhinderungsfall. Deren Amtszeit entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Verbandsgemeinderates (2024-2029).
I. Beigeordnete
Stephanie Balthasar-Schäfer
Beigeordnete
Roberta Kastor
Beigeordneter
Marco Steuer
Berichtspflicht des Bürgermeisters und der Beigeordneten über Nebentätigkeiten und Ehrenämter nach § 119 Abs. 3 LBG RP:
Nach § 119 Abs. 3 LBG haben Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1.
April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der
Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und
außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und
Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im
vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Die aktuellen Berichte über die entsprechenden Nebentätigkeiten und Ehrenämter können nachfolgend aufgerufen werden:
- Bericht des Bürgermeisters über seine Nebentätigkeiten und Ehrenämter - Stand 21.03.2024
- Bericht der Beigeordneten über ihre Ehrenämter - Stand 21.03.24