Die Verbandsgemeinde Cochem gewährt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel Zuwendungen zur allgemeinen Jugendförderung.
Zuwendungen können für Maßnahmen, Aktionen, Veranstaltungen und Freizeiten der allgemeinen Jugendförderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Verbandsgemeinde Cochem gewährt werden. Sie müssen dazu beitragen, die Entwicklung junger Menschen zu fördern, sie zur Selbstbestimmung zu befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anzuregen und hinzuführen. Ferner werden Lehrgänge und Seminare für Jugendgruppenleiter gefördert.
Anträge müssen vor Beginn einer Maßnahme schriftlich angemeldet werden bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
Jugend- und Seniorenbüro
Ravenéstr. 61
56812 Cochem
Alle erforderlichen Unterlagen zur Antragsstellung sind im Anschluss bis spätestens 6 Wochen nach der Veranstaltung ebenfalls schriftlich einzureichen.
Benötigen Sie Hilfe bei der
Antragstellung oder haben Sie Fragen, so helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen Lisa-Marie Drechsler (Telefon: 02671 608-266) und Nathalie Scherer (Telefon: 02671 608-265) gerne weiter oder schicken Sie eine E-Mail an .