Wahl zum Beirat für Migration und Integration in der Stadt Cochem
Allgemeine Informationen
Der Beirat für Migration und Integration setzt sich
für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener
Nationalitäten, Kulturen und Religionen ein und trägt zur Integration von
Neuzugewanderten bei. Als Fachgremium hat der zu wählende Beirat für Migration
und Integration eine beratende Tätigkeit für den Stadtrat Cochem mit eigene
Themen und Ideen. Sie nehmen somit Einfluss auf kommunalpolitische
Entscheidungen zu den Themen Migration und Integration. Der Beirat ist ein
demokratisch gewähltes Gremium und stellt für viele Zugewanderte die erste
Möglichkeit da, politisch aktiv zu werden.
- Wo wird ein Beirat für Migration und Integration eingerichtet ?
In Gemeinden und Städten mit einer Anzahl von über
1000 ausländischen und staatenlosen Einwohnern besteht eine gesetzliche
Verpflichtung zur Wahl eines Beirats für Migration und Integration. Im Gebiet
der Verbandsgemeinde Cochem sind die vorliegenden rechtlichen Vorschriften für
die Stadt Cochem einschlägig, im Stadtgebiet Cochem sind mehr als 1.000
ausländische Einwohner sesshaft. Daher findet die entsprechende Wahl
am 26.02.2024 statt.
- Wer darf wählen ?
Wahlberechtigt für die Wahl des Beirats für Migration und
Integration sind alle in der Stadt Cochem lebenden:
- Ausländische Einwohner*innen
- Einwohner*innen mit deutscher und ausländischer
Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler*innen)
- Personen die nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitgesetztes sowie § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 des
Staatsangehörigkeitgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler sind, oder § 7 des Staatsangehörigkeitgesetzes Anwendung findet.
Voraussetzung ist zudem, dass die Wahlberechtigten
mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in der Stadt Cochem gemeldet sind
(26.11.2024) und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Wie wird gewählt ?
Die Wahl erfolgt im Rahmen einer ausschließlichen Briefwahl. Alle im
Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten von der Verbandsgemeindeverwaltung
Cochem ihre Briefwahlunterlagen ohne weiteres zu tun. Falls Sie nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis geführt werden, jedoch wahlberechtigt sind, erfolgt die Ausstellung nach einem vorliegenden Antrag auf Eintragung. Die Briefwahlunterlagen
bestehen aus einem Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen und einem
Merkblatt zur Briefwahl. Die Unterlagen sind auszufüllen und entsprechend den
Vorgaben aus dem beiliegenden Merkblatt, ordnungsgemäß zu verpacken.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird auf
Grundlage zugelassener Wahlvorschläge nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
durchgeführt. Demnach werden die Kandidaten einzeln auf dem Wahlzettel in
alphabetischer Rheinfolge aufgeführt. Jeder Wähler kann sieben Stimmen
vergeben. Wenn mehr als sieben Stimmen vergeben werden, ist der Stimmzettel ungültig.
- Vordrucke und Formulare
- Kontakt - Ansprechpartner-
Falls Sie Fragen zur Wahl des Beirats für Migration und Integration haben. steht Ihnen unser zuständiger Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr
Jonas Cerkasov
Ravenéstraße 61
56812 Cochem
E- Mail:
Tel: 02671/608 - 105
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