Wahl zum Beirat für Migration und Integration in der Stadt Cochem

    Allgemeine Informationen
    Der Beirat für Migration und Integration setzt sich für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen ein und trägt zur Integration von Neuzugewanderten bei. Als Fachgremium hat der zu wählende Beirat für Migration und Integration eine beratende Tätigkeit für den Stadtrat Cochem mit eigene Themen und Ideen. Sie nehmen somit Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu den Themen Migration und Integration. Der Beirat ist ein demokratisch gewähltes Gremium und stellt für viele Zugewanderte die erste Möglichkeit da, politisch aktiv zu werden. 

    • Wo wird ein Beirat für Migration und Integration eingerichtet ?

      In Gemeinden und Städten mit einer Anzahl von über 1000 ausländischen und staatenlosen Einwohnern besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Wahl eines Beirats für Migration und Integration. Im Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem sind die vorliegenden rechtlichen Vorschriften für die Stadt Cochem einschlägig, im Stadtgebiet Cochem sind mehr als 1.000 ausländische Einwohner sesshaft. Daher findet die entsprechende Wahl am 26.02.2024 statt. 

    • Wer darf wählen ?

      Wahlberechtigt für die Wahl des Beirats für Migration und Integration sind alle in der Stadt Cochem lebenden:

      •          Ausländische Einwohner*innen

      •          Staatenlose

      •          Eingebürgerte

      •          Spätaussiedler*innen

      •         Einwohner*innen mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler*innen)

      •      Personen die nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitgesetztes  sowie § 4 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 des         
        Staatsangehörigkeitgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler sind, oder  § 7 des Staatsangehörigkeitgesetzes Anwendung findet. 

      Voraussetzung ist zudem, dass die Wahlberechtigten mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz in der Stadt Cochem gemeldet sind (26.11.2024) und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

    • Wie wird gewählt ?

      Die Wahl erfolgt im Rahmen einer ausschließlichen Briefwahl. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ihre Briefwahlunterlagen ohne weiteres zu tun. Falls Sie nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis geführt werden, jedoch wahlberechtigt sind, erfolgt die Ausstellung nach einem vorliegenden Antrag auf Eintragung.  Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen und einem Merkblatt zur Briefwahl. Die Unterlagen sind auszufüllen und entsprechend den Vorgaben aus dem beiliegenden Merkblatt, ordnungsgemäß zu verpacken.

      Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird auf Grundlage zugelassener Wahlvorschläge nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Demnach werden die Kandidaten einzeln auf dem Wahlzettel in alphabetischer Rheinfolge aufgeführt. Jeder Wähler kann sieben Stimmen vergeben. Wenn mehr als sieben Stimmen vergeben werden, ist der Stimmzettel ungültig. 

    • Vordrucke und Formulare 
    • Kontakt - Ansprechpartner-

      Falls Sie Fragen zur Wahl des Beirats für Migration und Integration haben. steht Ihnen unser zuständiger Ansprechpartner zur Verfügung: 

      Herr
      Jonas Cerkasov 
      Ravenéstraße 61
      56812 Cochem 

      E- Mail:
      Tel: 02671/608 - 105 

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