Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
für den Fall einer plötzlichen Erkrankung können Sie noch bis Sonntag, dem 23.02.2025, 15:00 Uhr, Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und den Bürgerentscheid beantragen. Sie erreichen uns am Samstag, den 22.02.2025, von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Sonntag, den 23.02.2025, von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer:
Samstag: 02671/608-105
Sonntag: 02671/608-105 sowie 02671/608-199
- Allgemeine Hinweise zur Briefwahl
Ende Januar, voraussichtlich ab dem 31.01.2025, werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt, dass Sie als wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis eingetragen sind und somit an der Bundestagswahl teilnehmen können. Briefwahlunterlagen können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem beantragt werden. Jedoch erfolgt eine Ausstellung der Unterlagen voraussichtlich ab der KW 06/2025. Die Lieferung der notwendigen Stimmzettel erhalten wir am 05.02.2025. Demnach werden die Briefwahlunterlagen ab dem 05.02.2025 verschickt.
- Wie kann Briefwahl beantragt werden ?
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können
- schriftlich mit einfachem Brief oder mittels Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- per einfacher E-Mail an
- per Fax unter der Nummer 02671/608-140 oder
- mittels dem Onlinewahlscheinantrag ab dem 17.01.2025 (siehe oben)
- bei persönlicher Vorsprache - Wartezeiten sind hierbei leider unvermeidlich, weshalb um eine vorherige telefonische Anfrage gebeten wird-
beantragt werden.Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis Freitag, den 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Da ein Postversand zu diesem Zeitpunkt nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann, ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 02671/608-105 zwingend erforderlich. Eine spätere Beantragung von Wahlscheinen ist nur in besonderen und nachgewiesenen Ausnahmefällen (nachgewiesene plötzliche Erkrankung) möglich. - Briefwahlunterlagen bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung
Nach dem Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, können Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ausgestellt werden, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen wird. In diesen Fällen erreichen Sie das Wahlamt unter den nachfolgend genannten Telefonnummer wie folgt:
Samstag, den 22.02.2025, von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
und
Sonntag, den 23.02.2025, von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.Telefonnummer: 02671/608-105
- Welche Angaben müssen bei der Beantragung gemacht werden ?
Zur eindeutigen Identifizierung der wahlberechtigten Personen müssen auf dem Briefwahlantrag Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Gemeinde) angegeben sein. Zur Vereinfachung unserer Arbeit können Sie zusätzlich Ihre auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wählerverzeichnisnummer angeben.
Diese Angaben sind auf Ihrer persönlichen Wahlbenachrichtigung bereits aufgedruckt; dies erleichtert Ihre Beantragung. Alternativ können Sie den aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone einscannen und gelangen auf die bereits vorausgefüllte Online-Antragsseite.Wenn Ihre Breifwahlunterlagen an eine von Ihrer Meldeadresse abweichende Anschrift gesendet werden sollen, müssen Sie die genaue Versandadresse in Ihrem Briefwahlantrag angeben.
- Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen zurückgesendet werden ?
Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag (23.02.2025) bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem eingeht.Wir empfehlen Ihnen, den Wahlbrief spätestens am 19.02.2025 in den Postkasten einzuwerfen.
Am Wahltag, bis 18:00 Uhr, kann der Wahlbrief auch bei dem für den Wahlbrief zuständigen Briefwahlvorstand in der Schulturnhalle Bruttig-Fankel, Birkenweg 16, 56814 Bruttig-Fankel abgegeben werden.Zu spät eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Eintragung ins Wählerverzeichnis-Auslandsdeutsche; Informationen für Deutsche im AuslandDeutsche im Ausland können, wenn die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1,2 Bundeswahlgesetz (BWG) erfüllt sind, an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag per Briefwahl teilnehmen. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie hier:
- Amtliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 199 Mosel/Rhein-Hunsrück zur Aufforderung der Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag und für den Bürgerentscheid zum Krankenhaus in Zell am 23. Februar 2025
- Gemeinsame Wahl- und Abstimmungsbekanntmachung für die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden im Verbandsgemeindegebiet
- Internetangebot der Landes- und Bundeswahlleitung sowie Informationen zum Bürgerentscheid im Kreis Cochem-Zell
Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 erhalten Sie auf folgenden Internetseiten :
- Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen, einschließlich Desinformation
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) hat Informationsmaterial in Bezug auf den Schutz der Bundestagswahl 2025 vor hybriden Bedrohungen, einschließlich Desinformationen, veröffentlicht. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die Hinweise zur Erkennung und zum Umgang mit falschen oder irreführenden Informationen als Download zur Verfügung stellen.