Ein klares Zeichen dafür, dass die Menschen auf die Gesundheit achten und sich und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen sowie die Mitarbeiter der Verwaltung vor unnötigen Ansteckungen schützen möchten. Auch wenn in den Wahllokalen ein detailliertes Hygienekonzept mit Maskenpflicht und Abstandsregeln, mit Schutzscheiben und Flächendesinfektion gelten und damit alles zum Schutz der Beteiligten getan wird, kann ein Infektionsrisiko nicht gänzlich zu 100% ausgeschlossen werden.
Im Zeichen der Corona-Pandemie wollen viele Wähler lieber auf den persönlichen Urnengang verzichten und von Zuhause aus wählen. Der Trend zur Briefwahl hat sich allerdings schon vor Ausbruch der Pandemie abgezeichnet. Schon bei der Wahl 2016 lag der Anteil der Briefwähler landesweit bei 30,6 %. In unserer Verbandsgemeinde waren es damals etwas weniger, in diesem Jahr dürften es aber deutlich mehr werden. In Anbetracht der Pandemie hat das Land vorsorglich für alle 3,1 Millionen Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen drucken lassen. Theoretisch wäre es also möglich, dass alle Wahlberechtigten von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahl stellt für die Wähler eine zulässige und dabei bequeme Alternative zum Urnengang dar. „Die Menschen sind sehr dankbar für dieses Angebot, wie die Anzahl der bereits eingegangenen Anträge beweist“, sagt Lambertz. Die Verbandsgemeinde Cochem ist ihrerseits bezüglich der Versendung der entsprechenden Briefwahlunterlagen gut gewappnet. „Wir haben zusätzlich Mitarbeiter für diese Aufgabe abgestellt“, so der Bürgermeister.
Wer Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann das bis Freitag, 12. März, tun. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag, der – unterschrieben – einfach in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung geworfen oder dorthin gesendet wird. Die Anträge können auch per E-Mail an , per Fax an 02671 608-140 oder online auf unserer Internetseite www.vgcochem.de gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS.
Die Briefwahlunterlagen, die auf diesen Antrag hin versendet werden, enthalten neben dem Wahlschein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird zugeklebt. In den hellroten/orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel. Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein; deshalb sollte dieser spätestens am Mittwoch, 10. März 2021, auf den Postweg gebracht werden.