Lütz Ergänzungssatzung Moselstraße

    Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Moselstraße“ gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)  i.V.m. § 13 BauGB für ein Grundstück in der Ortsgemeinde Lütz; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

    Der Gemeinderat von Lütz hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 über die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Grundstück in der Gemarkung Lütz, Flur 16, Flurstück 23, Moselstraße, beraten. Ziel der Planung ist die Einbeziehung eines Grundstückes im Außenbereich in die im Zusammenhang bebaute Ortslage. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar. Einzelheiten der Planung ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.

    Vor der Durchführung einer Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauG, mit einer Beteiligung der Öffentlichenkeit, wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchführt.  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt. 

    Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228

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