Bebauungsplanentwurf Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“
Der Gemeinderat von Ellenz-Poltersdorf hat in seiner Sitzung am 25.01.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Ellenz-Poltersdorfer Berg.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Planentwurf.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf „Freiflächenphotovoltaik“ der Ortsgemeinde liegt daher in der Zeit vom 06.12.2024 bis einschließlich 15.01.2025 (ausgenommen der 27.12.2024), bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, öffentlich aus. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Während der Frist wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228.