Briedern Erweiterung Gewerbegebiet Wacholder

    Bebauungsplanentwurf Erweiterung Gewerbegebiet „Wacholder“

    Der Gemeinderat von Briedern hat in seiner Sitzung am 27.02.2023 die Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Wacholder“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Bebauungsplanes für den ansässigen Betrieb (Lagerflächen). Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

    Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf Erweiterung Gewerbegebiet „Wacholder“ der Ortsgemeinde liegt daher in der Zeit vom 10.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, öffentlich aus. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Pla­nung dargelegt. Während der Frist wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.  

    Auskunft erteilt Frau , Tel. 02671/608228

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