B e k a n n t m a c h u n g
Der Genehmigung der Neufassung des
Flächennutzungsplans 2040
Der Verbandsgemeinderat hat
in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Neufassung des Flächennutzungsplans mit
Erläuterungs- und Umweltbericht gebilligt.
Mit Bescheid vom 07.10.2024,
Az. BLP CS 1083/2023, hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell, die Neufassung des
Flächennutzungsplans 2040, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird
hiermit gemäß § 6 Abs. 5 und Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) örtlich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans
2040 wirksam.
Die Neufassung des Flächennutzungsplans
2040 sowie der Erläuterungsbericht, der Umweltbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung, kann von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, während der Dienststunden
(Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00
bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme
mit Frau Mohr, 02671-608228, eingesehen werden. Auf Wunsch wird über den Inhalt
nähere Auskunft erteilt.
Die Pläne für die einzelnen Ortsgemeinden sowie die Zusammenfassende Erklärung und die vollständige Bekanntmachung sind beigefügt. Weitere Auskünfte erteilt Frau , Tel. 02671/608228.