A) Neufassung Flächennutzungsplan

    B e k a n n t m a c h u n g

     Der Genehmigung der Neufassung des Flächennutzungsplans 2040

     Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Neufassung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungs- und Umweltbericht gebilligt.

     Mit Bescheid vom 07.10.2024, Az. BLP CS 1083/2023, hat die Kreisverwaltung Cochem-Zell, die Neufassung des Flächennutzungsplans 2040, genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 und Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) örtlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Neufassung des Flächennutzungsplans 2040 wirksam.

     Die Neufassung des Flächennutzungsplans 2040 sowie der Erläuterungsbericht, der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung, kann von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr)  nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671-608228, eingesehen werden. Auf Wunsch wird über den Inhalt nähere Auskunft erteilt.

    Die Pläne für die einzelnen Ortsgemeinden sowie die Zusammenfassende Erklärung und die vollständige Bekanntmachung sind beigefügt. Weitere Auskünfte erteilt Frau , Tel. 02671/608228. 

     


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