Veranstaltungen unter freiem Himmel erfreuen sich
großer Beliebtheit und stellen oftmals Publikumsmagneten dar. Viele
Festivitäten wie bspw. Kirmessen und Weinfeste haben eine lange Tradition in
Rheinland-Pfalz und finden bereits seit Jahrzehnten wiederkehrend statt. Um die
Sicherheit der Besucher*innen gewährleisten zu können, ist die enge
Zusammenarbeit zwischen Veranstalter*innen, staatlicher Behörden und
Organisationen unabdingbar.
In den vergangenen Jahren kam es bedauerlicherweise
immer wieder zu verheerenden Unglücken auf gut besuchten Veranstaltungen. Die
aktuelle weltpolitische Sicherheitslage, in Zeiten terroristischer Bedrohungen,
stellt zusätzliche Anforderungen an die Planung einer Veranstaltung.
Mit dem § 26 POG RP wurde eine gesetzliche
Grundlage zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen
Veranstaltungen unter freiem Himmel geschaffen, mit dem wir, als zuständige
örtliche Ordnungsbehörde, auf die erhöhten Anforderungen reagieren können.
Sie planen demnächst eine öffentliche Veranstaltung?
Dann beachten Sie den nachfolgenden Leitfaden:
Leitfaden zur Planung einer Veranstaltung
Hinweise Öffentliche Veranstaltungen (externer Link)
Formular Anzeige- und Erhebungsbogen