Planung einer Veranstaltung

    Veranstaltungen unter freiem Himmel erfreuen sich großer Beliebtheit und stellen oftmals Publikumsmagneten dar. Viele Festivitäten wie bspw. Kirmessen und Weinfeste haben eine lange Tradition in Rheinland-Pfalz und finden bereits seit Jahrzehnten wiederkehrend statt. Um die Sicherheit der Besucher*innen gewährleisten zu können, ist die enge Zusammenarbeit zwischen Veranstalter*innen, staatlicher Behörden und Organisationen unabdingbar.

     

    In den vergangenen Jahren kam es bedauerlicherweise immer wieder zu verheerenden Unglücken auf gut besuchten Veranstaltungen. Die aktuelle weltpolitische Sicherheitslage, in Zeiten terroristischer Bedrohungen, stellt zusätzliche Anforderungen an die Planung einer Veranstaltung.

     

    Mit dem § 26 POG RP wurde eine gesetzliche Grundlage zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel geschaffen, mit dem wir, als zuständige örtliche Ordnungsbehörde, auf die erhöhten Anforderungen reagieren können.



    Sie planen demnächst eine öffentliche Veranstaltung? 

    Dann beachten Sie den nachfolgenden Leitfaden:


    Leitfaden zur Planung einer Veranstaltung

    Hinweise Öffentliche Veranstaltungen (externer Link)

    Formular Anzeige- und Erhebungsbogen



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