Im Jahre 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung von Bund und Länder gefordert.
Aus diesem Grund wird in Deutschland eine Grundsteuerreform mit dem Ziel der Neubewertung von Grundbesitz durchgeführt.
Ob Sie von der Reform betroffen sind und was sie unternehmen müssen, können Sie den hier hinterlegten Informationsflyer des Landesamtes für Steuern entnehmen:
Informationsflyer Grundsteuerreform
Pressemitteilung zur Feststellungserklärung und zu Abgebemodalitäten